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KI-Verordnung

„Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren.“ Europäisches Parlament

Die zunehmende Präsenz von KI im Alltag erfordert den Einsatz von klaren Regeln. Der EU AI Act (KI-Verordnung) bietet seit August 2024 den rechtlichen Rahmen für einen regulierten und sicheren Einsatz von KI-Systemen innerhalb der EU. Die KI-Verordnung verfolgt dabei einen risikobasierten Ansatz und unterteilt KI-Systeme in vier verschiedene Risikokategorien: inakzeptables Risiko, hohes Risiko, begrenztes Risiko und niedriges Risiko.

Ab 2025 müssen Unternehmen, die KI-Technologien entwickeln, implementieren oder verwenden, diese Regelungen der KI-Verordnung umsetzen. Je höher das potenzielle Risiko bei der Verwendung eines KI-Systems ist, desto umfangreicher sind u. a. Risikobewertungen, Transparenz- und Dokumentationspflichten. Es sind KI-Strategien, KI-Verantwortlichkeiten und KI-Richtlinien festzulegen. Gemäß Art. 4 KI-VO sind Unternehmen ab dem 02.02.2025 verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeitenden, die mit KI interagieren, KI-Kompetenzen erwerben. 

Einen Überblick über die KI-Verordnung liefert das BDA-Positionspapier „EU AI Act – Was steht drin?“, November 2024

Ein Beispiel für KI-Kompetenzschulungen für Unternehmen lieferte Frau Verebes, Referentin unseres TRAIBER.NRW Impuls im Februar 2025: https://exkulpa.de/akademie/ki-kompetenz-schulung/ 

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