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gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags
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Neues Instrument zur Innovationsförderung: die Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Zukunft der Wertschöpfung“

Förderung

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das Ziel, das Innovations- und Wettbewerbspotenzial von KMU und mittelständischer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung zu stärken. 

Folgende Themen der FuE-Vorhaben können z.B. im Rahmen der Förderrichtlinie adressiert werden:

  • Neue und verbesserte Produkte, Maschinen und Anlagen für die industrielle Produktion
  • Neue Fertigungstechnologien und Prozessketten
  • Neue Methoden und Werkzeuge der Produktentstehung
  • Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität
  • Flexibilisierung der Produktion
  • Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0)
  • Organisation und Industrialisierung produktionsnaher Dienstleistungen
  • Kundenbezogene, neuartige und komplexe Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme
  • Neue Geschäftsmodelle (z. B. Monetarisierung von Daten, Block Chain-Technologien, B2B-Plattformen)
  • Neue Formen der Zusammenarbeit in Wertschöpfungsnetzwerken und -ökosystemen
  • Neue Formen der Arbeitsorganisation und -gestaltung
  • Anpassung von Unternehmen und Mitarbeitenden an den Wandel
  • Innovationen für indirekte Bereiche (z. B. Verwaltung, Personalmanagement, Vertrieb)
  • Wissensmanagement und -organisation für die Produktion
  • Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Belegschaft, lebenslanges Lernen

Weitere Informationen zur Ausgestaltung der Förderrichtlinie, Voraussetzungen und Förderhöhe finden Sie finden Sie hier.

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